Fragen & Antworten
Kann die QR-Rechnung für Einzahlungen am Postschalter verwendet werden?
Ja, wie mit roten und orangen Einzahlungsscheinen üblich, kann auch die QR-Rechnung (Zahlteil mit Empfamgsschein) am Postschalter und bei Filialen mit Partner zur Zahlung verwendet werden.
Zudem steht weiterhin ein Empfangsschein für Bescheinigungen von Einzahlungen zur Verfügung.
Kann der Rechnungsempfänger eine PDF-Rechnung auch am Postschalter bezahlen oder den ausgedruckten Zahlungsauftrag in Papierform an seine Bank senden?
Wenn der Rechnungssteller eine QR-Rechnung in Papierform – nach den Vorgaben des Finanzplatzes – an seinen Kunden versendet, ist sichergestellt, dass die Finanzinstitute den Zahlteil über alle Zahlungskanäle verarbeiten können (z.B. im E-Banking und Mobile Banking, als physischer Zahlungsauftrag oder am Postschalter).
Wird jedoch eine QR-Rechnung elektronisch als PDF-Dokument versendet und soll diese weiter in Papierform verarbeitet werden, muss der Zahlungsempfänger sicherstellen, dass die entsprechenden Vorgaben eingehalten werden. Wesentliche Anforderungen sind (nicht abschliessend):
- Die Grösse des Zahlteils muss DIN A6 (105 x 148 mm) entsprechen; dazu dienen die Markierungen und das Scherensymbol
- Die Abtrennung des Zahlteils muss gemäss der vorgegebenen Linien erfolgen
- Das Papier muss ein Gewicht von mindestens 80 bis maximal 100 g/m² (weiss bzw. geprüftes Recycling-, FSC- und TCF-Papier) haben
Weitere Anforderungen sind in den Dokumenten «Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung» und «Style Guide QR-Rechnung» zu finden.
Was geschieht mit den bisherigen neutralen Einzahlungsscheinen?
PostFinance bietet eine Alternative für Einzahlungen ohne QR-Rechnung am Schalter einer Filiale der Post bzw. in einer Filiale mit Partner an.