Fragen & Antworten
Wie kann der Zahlteil und Empfangsschein für die Rechnungsstellung genutzt werden?
Die nachfolgenden Gestaltungsvorgaben beziehen sich auf den Zahlteil der QR-Rechnung mit einem Empfangsschein, der auf folgende Arten verwendet werden kann:
- in einer QR-Rechnung in Papierform integriert
- als eBill, sofern eBill als «alternatives Verfahren» eingesetzt wird
- als Beilage zu einer Rechnung in Papierform
Die QR-Rechnung kann auch als PDF-Datei erstellt werden. QR-Rechnungen (bzw. separate Zahlteile mit Empfangsschein) im PDF-Format sind nur für Zahlungen im E-/M-Banking geeignet, nicht jedoch für den papiergebundenen Zahlungsverkehr am Schalter. Beim Ausdrucken von PDF-Dateien muss sichergestellt sein, dass die vorgenannten Formatvorgaben eingehalten werden (in Originalgrösse drucken).
Verfügt die QR-Rechnung über ein Mass- und Gestaltungsmuster?
Die Vorgaben wurden gegenüber den heutigen Einzahlungsscheinen gelockert. Dabei ist zu beachten, dass die «Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung» eingehalten werden müssen. Als Hilfe/Unterstützung stehen im Dokument «Style Guide QR-Rechnung» Gestaltungsvorgaben und -empfehlungen für die QR-Rechnung zur Verfügung.
Müssen der Betrag und die Adressdaten des Zahlungspflichtigen angedruckt werden?
Nein. Werden Angaben zum Betrag und Zahlungspflichtigen bei der Rechnungsstellung nicht aufgedruckt, sind farblose Felder mit Eckmarken auf der QR-Rechnung zur handschriftlichen Ergänzung anzubringen. Information dazu finden sich in den «Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung».
Besteht wie heute die Möglichkeit, zusätzliche Informationen, z.B. einen Zahlungszweck, zu verwenden?
Können nach dem Druck der QR-Rechnung handschriftliche Ergänzungen angebracht werden?
Können bei den Banken, inkl. PostFinance, vorbedruckte QR-Rechnungen bestellt werden?
Besteht eine Pflicht zur Prüfung und Abnahme der QR-Rechnung durch ein Finanzinstitut?
Für den Rechnungssteller besteht keine Pflicht. Die QR-Rechnung wird nur getestet, wenn das Finanzinstitut dies explizit wünscht.
Den Softwareherstellern sowie den Rechnungsstellern stehen zwecks Selbstkontrolle folgende Hilfsmittel zur Verfügung:
- ein Rasterblatt im «Style Guide QR-Rechnung»
- das SIX Validierungsportal für die QR-Rechnung
Ein mangelhaft aufgedruckter Swiss QR Code kann in der Verarbeitung Störungen verursachen. Solche Zahlteile können zurückgewiesen werden.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Bank, wenn Sie diesbezüglich Unterstützung benötigen. SIX bietet keine Qualitätsprüfungen an.
Warum weichen die Masse des Zahlteils der QR-Rechnung leicht von den Massen der jetzigen Einzahlungsscheine ab?
Die Masse des Zahlteils entsprechen dem DIN-A6-Format (148*105 mm – Breite*Höhe). Daraus ergeben sich für den Empfangsschein die Masse 62*105 mm (Breite*Höhe). Diese sind in den Implementation Guidelines bzw. im Style Guide dokumentiert.
Da für die heutigen Einzahlungsscheine das Längenmass Zoll verwendet wird, weichen diese geringfügig ab. So misst der eigentliche Einzahlungsschein ca. 150*106 mm (Breite*Höhe), der Empfangsschein: 60*106 mm (Breite*Höhe).
Mit der Umstellung von Zoll auf das national und international gebräuchliche DIN-Format treten bei der papierhaften Verarbeitung der Zahlteile keine Probleme auf. Das haben Tests ergeben, etwa beim Scanning durch Banken und am Postschalter.
Während der Parallelphase, in der QR-Rechnung und heutiger Einzahlungsschein in Umlauf sind, kann eine Grösse für beide (Einzahlungsschein und QR-Rechnung / Zoll- oder DIN-A6-Format) genutzt werden. Nach Abschluss der Parallelphase ist nur noch DIN A6 zu verwenden. Die Parallelphase endet am 30. September 2022.