FAQ
Wo kann ich den Swiss QR Code oder den Zahlungsauftrag validieren?
Im Swiss QR Code Validierungsportal können Swiss QR Codes validiert werden.
Der Zahlungsauftrag (pain.001) lässt sich im Swiss Payment Standards Validation Portal validieren.
Gibt es eine zentrale Library zur Generierung eines Swiss QR Codes?
Jeder ERP-Softwarehersteller und jede Bank hat ihre bevorzugte Programmiersprache auf dem von ihnen bevorzugten Betriebssystem. Da es am Markt für alle Bedürfnisse genügend etablierte Open-Source- bzw. lizenzierte Libraries für die Generierung von Swiss QR Codes gibt, sieht der Finanzplatz von einer zentralen Library ab.
Dieses Musterbeispiel in Java 1.7 – unter Verwendung der Library ZXing – zeigt auf, wie ein Swiss QR Code generiert werden könnte.
Wie integriere ich das Schweizer Kreuz in den Swiss QR Code?
Um das Schweizer Kreuz zu integrieren, reicht es, den generierten QR-Code mit dem entsprechenden Bild – unter Berücksichtigung der Seiten- und Längenverhältnisse – mittig zu überlagern. Dieses einfache Code-Beispiel in Java 1.7, das unter Verwendung der weit verbreiteten Open-Source Library ZXing erstellt wurde, dient als Unterstützung für die Generierung des Swiss QR Codes.
Dieses Musterbeispiel in Java 1.7 – unter Verwendung der Library ZXing – zeigt auf, wie ein Swiss QR Code generiert werden könnte.
Im Swiss QR Code wird als Trennzeichen für die einzelnen Datenelemente die Zeichenfolge CR + LF (0x0d + 0x0a) verwendet. Kann stattdessen auch nur das Zeichen CR (bzw. LF) verwendet werden?
Die Zeichenfolge CR + LF wurde spezifiziert, um die maximale Grösse des Swiss QR Codes zu gewährleisten – unabhängig von der verwendeten Hardwareplattform oder Code-Library. Die Nutzung von LF allein ist jedoch auch möglich, da es dadurch zu keiner Überschreitung der Maximalgrösse des Swiss QR Codes kommt. Für den ganzen Swiss QR Code ist dasselbe Trennzeichen durchgehend zu verwenden.
Darf das verwendete Element Trennzeichen (CR + LF bzw. LF oder CR) auch innerhalb eines Datenelements verwendet werden (z.B. Zeilenumbruch in «Zusätzliche Informationen»)?
Nein. Das Trennzeichen darf nur am Ende, nicht aber innerhalb eines Datenelements geliefert werden.
Muss die verwendete Zeilenumschaltung (CR+LF) im Swiss QR Code bei der maximalen Zeichenzahl eines Elements berücksichtigt werden?
Nein. Die Angabe zur maximalen Zeichenzahl bezieht sich immer auf die Nettodaten ohne Elementtrennzeichen.
Wir haben eine Spezifikation bzw. eine Software für die QR-Rechnung erstellt. Können Sie dies prüfen?
Nein. Wir können keine Verantwortung für die Qualität von Drittangeboten übernehmen.
Welche Swiss QR-Code-Version soll generiert werden und mit welcher Kodierung?
Alle Swiss QR Codes sind in der kleinsten Version zu generieren und nur auf die Abmessungen 46mm x 46mm zu skalieren. Version 25 ist die maximal mögliche Version. Sie wird aber nur selten verwendet.
Der Swiss QR Code muss in UTF-8 ohne BOM-Kodierung erfolgen. Als Zeichenzatz ist der ISO Latin 8859-1 (Latin-1) zu verwenden.
Welche Version der IG soll im QR-Code (der Elemente «QRCH +Header ++Version») erfasst werden?
Zurzeit werden QR-Rechnungen auf der Grundlage der IG Version 2.1 erstellt, weshalb der Wert «0210» im Datenelement «Version» korrekt wäre und dies auch von einigen Softwareherstellern so verwendet wird. In der IG Version 2.1 ist jedoch nicht klar beschrieben, dass der Text «Fester Wert 0200» nur als Beispiel für Version 2.0 anzusehen ist.
Als Folge davon wurden die IG von verschiedenen Banken und Softwarepartnern unterschiedlich umgesetzt und es gibt keine Konsistenz in der Versionsvalidierung des QR-Codes – einige Banken validieren nur die Hauptversion («02»), während andere nur QR-Rechnungen mit dem Wert «0200» als Versionsangabe erlauben. Um das beschriebene Problem zu lösen und das Risiko von Ablehnungen der QR-Rechnungen zu reduzieren, hat SIX in Zusammenarbeit mit Vertretern des Finanzplatzes entschieden, kurzfristig nur die Implementierung der Version «0200» im QR-Code zu empfehlen. Das SIX Validierungsportal wurde entsprechend angepasst und akzeptiert nur noch die Version «0200».
Langfristig sollten die anderen Versionen des QR-Codes erlaubt sein, solange sie gemäss der IG umgesetzt werden. Die Banken haben bis zum ersten «Breaking Change», spätestens aber bis November 2022 Zeit, um nur die Hauptversion der IG, auf deren Grundlage der Swiss QR Code erstellt wurde, zu validieren (z.B. «02»). SIX wird zu diesem Thema erneut informieren, sobald ein «Breaking Change» geplant ist oder die Banken diese langfristige Lösung umgesetzt haben.